1. Jeder Schwimmer und Schwimmerin muss seit dem 1. Januar 2006 beim DSV registriert sein! Alle Aktiven die im Besitz eines Wettkampfpasses waren der bis 31.12.05 gültig war sind registriert, alle anderen müssen einen Antrag auf Erstregistrierung stellen, sonst können keine Wettkämpfe geschwommen werden. Die Gebühren der Erstregistrierung hat der Verein übernommen.
  2. Alle Schwimmer müssen vor dem 1. Wettkampf € 15,00 Jahresgebühr für den DSV entrichten, dieser Betrag wird direkt weitergeleitet und ist jedes Jahr fällig
 gepostet am : 9. März 2014